Geld in der Beziehung

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Wir wollen über das Geld sprechen, also lass uns doch damit anfangen.
Was würde ich geldmäßig in einer Beziehung nicht mehr tun?

1. Gemeinschaftskonto. Als ich zuletzt in eine Beziehung eingestiegen bin, die in einer Ehe mündete, habe ich das als höchste der Gefühle empfunden, ein Gemeinschaftskonto einzurichten. Das war für mich ein Zeichen, dass wir zusammen gehören. Allerdings hatten wir keinerlei Regeln, was daraus bezahlt wird. Alles Geld - sein Gehalt und mein Gehalt - wurden dort einbezahlt, und alle Kosten - Haushalt, Hobbys, Anschaffungen, Urlaub, Geschenke, Ausgehen - wurden dort bestritten. Und zwar völlig unabhängig von dem Geldeingang. Wenn beide ähnliche Einkommen und ähnliche Ausgaben haben, mag das ja noch gehen. Aber wenn die Einkommen und/oder die Ausgaben im Ungleichgewicht sind, idealerweise noch umgekehrt (das heißt: wer weniger verdient gibt deutlich mehr aus, ohne jegliche Abstimmung), dann ist der extreme Stress vorprogrammiert.

2. Erbschaft. Als ich in die Beziehung eingegangen bin, hatte ich noch das Sparbuch mit dem, was mir mein Großvater vermacht hatte. Es war nicht die Erbschaft schlechthin, aber als Studentin war es eine eiserne Reserve. Ich würde dieses Geld nicht mehr gedanklich zu "unserem Geld" zählen. 

3. Kein Ehevertrag. Klar, hinterher ist mensch immer klüger. Und als wir das Thema Mal kurz angesprochen haben, vor der Ehe, habe ich es vehement abgestritten. Ich wollte keinen Ehevertrag, der für mich so etwas wie die schriftliche Festlegung ist, dass wir uns irgendwann scheiden lassen würden. Wie romantisch. Wie naiv. Statt einem Ehevertrag gab es dann einen Ehescheidungsfolgevertrag. Liest sich nicht hübscher und ist es auch nicht. Kann abgeschlossen werden, solange das Paar noch verheiratet ist, und reduziert die Kosten für die Scheidung ganz erheblich.

Was würde ich stattdessen tun?
Mehrere Konten. Ein Konto für meine Einnahmen (z.B. Gehalt, Unterhalt etc.) (A), ein Konto für die Einnahmen der:des Partnerin:s (B) und ein Haushaltskonto (C). 
Als erstes gehört für mich die Klärung, wie hoch sind die jeweiligen Einnahmen, und die jeweiligen getrennten Ausgaben (z.B. Unterhalt für ein bereits vorhandenes Kind, Schuldenabbau oder Kreditkosten, Krankenversicherung etc.). Daraus errechnet sich ein bereinigtes Einkommen für beide Partner:innen. 
Danach kommt die Klärung, was alles gemeinsame Ausgaben sind: gemeinsame Wohnung und Einkäufe, Nebenkosten, bis dahin ist es einfach. Was ist mit Vereinsgebühren? Auto, Benzin, Werkstatt, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrradwerkstatt, e-Bike? Was ist mit Zuzahlung für Ärzt:innen und Medikamente? Was ist mit Urlaub, Betreuungskosten für ein nicht gemeinsames Kind? Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke für beide Familien? Essen gehen, Kino?
Es gibt gute Gründe, alles davon als Gemeinschaftsausgabe zu sehen oder auch nicht: Nur voraussetzen kann mensch nichts. Deswegen: sprecht darüber.
Als nächstes würde ich die Rechnung aufstellen:
Ausgaben C werden eingezahlt proportional zu Einnahmen A und B.
Zum Beispiel: Konto A verzeichnet bereinigte monatliche Einnahmen von 1.500 Euro. Konto B hat bereinigte monatliche Einnahmen von 2.500 Euro. Gemeinsame Ausgaben sind 1.250 Euro monatlich, Gesamteinnahmen sind 4.000 Euro.
Jetzt kommt es darauf an, wie mensch rechnen möchte. 
1. Halbieren. Jede:r zahlt 625 Euro in die Haushaltskasse ein. A hat dann 875 Euro zur freien Verfügung, B hat 1.875 Euro. Macht am Ende eines Jahres 12.000 Euro Mehreinnahmen für B, in 20 Jahren sind es 240.000 Euro mehr für B.
* Proportional. A hat 37,5% der Einnahmen und B 62,5%. Also zahlt A 468,75 Euro, B zahlt 781,25 Euro in die Haushaltskasse ein, von der dann die gemeinsamen Ausgaben weg gehen. Damit hat A 1.031,25 Euro und B 1.718,75 Euro zur eigenen Verfügung. Macht in einem Jahr 8.250 Euro mehr für B oder 165.000 Euro in 20 Jahren.
* Gleicher Rest: am Ende sollen beide den gleichen Betrag zur freien Verfügung haben. Dann zahlt B erstmal 1.000 Euro in die Gemeinschaftskasse ein (Differenz zwischen 1.500 und 2.500 Euro), und der fehlende Betrag (250 Euro) wird zwischen beiden aufgeteilt. Also zahlt A 125 Euro in die Haushaltskasse ein, B zahlt 1.125 Euro ein, und am Ende hat jeder noch 1.375 Euro zur freien Verfügung. Und das bleibt auch nach einem Jahr oder 20 Jahren gleich.
Das Modell mit halbieren geht m.E. nur dann auf, wenn beide verheiratet sind, denn dort wird bei einer Scheidung am Ende das Vermögen von B halbiert und zur Hälfte an A übergeben.
Wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind und keine Eheschließung vorliegt ist m.E. das letzte Modell das einzig Wahre. Allerdings sind die Einnahmen A und B aus meiner Sicht auch verhandelbar, wenn eine:r oder beide in Teilzeit arbeiten (abhängig von der Kinderbetreuung). Wenn B eh das, was sie:er mehr verdient 1:1 in die Haushaltskasse steckt, dann erhöht sich vielleicht die Motivation, diese Arbeit statt als Erwerbsarbeit auch als Care-Arbeit einzubringen, damit A mehr Erwerbsarbeit leisten kann. Denn nach einer Trennung wird auch im letzten Modell A die schlechte Karte gezogen haben, weil sie:er weniger in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Wichtig ist in jedem Fall, dass offen darüber gesprochen und sich geeinigt wurde. Kein Mensch sollte sich darauf verlassen, dass eine Beziehung für immer hält - oder dass bei einer Trennung nicht jede:r versucht, das meiste für sich selbst heraus zu holen. Deswegen: offen mit dem Thema umgehen und sich immer bewusst machen, dass Altersarmut ein echtes Risiko ist.





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